Tennis-Ordnung

des Witzhaver Sportvereins von 1977 e.V.

 

 

§ 1 Mitgliedschaft

 

Für den Eintritt in die Tennisabteilung ist eine Mitgliedschaft im Witzhaver Sportverein von 1977 e.V., nachstehend „WSV“ genannt, Voraussetzung.

 

Die Mitglieder der Tennisabteilung des WSV erkennen die Satzung des WSV in allen Einzelheiten an.

 

Die maximale Aufnahmekapazität beträgt 170 Erwachsene. Ist diese Mitgliederzahl erreicht, kann ein neues Mitglied nur aufgenommen werden, wenn ein Mitglied ausscheidet. Kinder / Jugendliche bis zu 16 Jahren dürfen zusätzlich aufgenommen werden.

 

Passive Mitglieder zahlen einen verminderten Jahresbeitrag dessen Höhe der Beitragsordnung zu entnehmen ist. Nehmen sie im laufenden Jahr wieder am Spielbetrieb teil und kommen über 10 Stunden, ist der normale Jahresbeitrag rückwirkend für das ganze Jahr zu zahlen.

 

§ 2 Abteilungsleitung

 

Die Abteilungsleitung besteht aus dem Leiter, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem Jugendwart und dem Schriftwart.

 

Alle Mitglieder der Abteilungsleitung werden jeweils auf 2 Jahre gewählt: Abteilungsleiter und Kassenwart in Jahren mit ungerader Zahl, alle anderen in Jahren mit gerader Zahl.

 

§ 3 Jahreshauptversammlung

 

Jedes Jahr findet eine Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung im 1. Quartal statt. Die Tagesordnung enthält folgende Punkte:

 

1. Bericht der Abteilungsleitung                        5. Wahlen, soweit diese erforderlich sind

2. Bericht des Kassenwartes                            6. Anträge

3. Bericht des Sportwartes                               7. Verschiedenes

4. Bericht des Jugendwartes

 

§ 4 Nutzung der Tennisanlage

 

Alle Mitglieder der Tennisabteilung haben das Recht, die Tennisanlage lt. Spielordnung zu nutzen. Darüber hinaus darf jedes Tennisabteilungsmitglied beitragsfrei in allen Abteilungen des WSV Sport treiben. Sofern in diesen Abteilungen Sonderbeiträge erhoben werden, sind diese zu entrichten.

 

§ 5 Abteilungsbeiträge

 

Über die Höhe der Abteilungsbeiträge (Jahresbeitrag) sowie notwendige Umlagen entscheidet die Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung nach Erfordernis. Der Jahresbeitrag wird im Mai jeden Kalenderjahres abgebucht. Die Höhe der Abteilungsbeiträge sind jeweils der aktuellen Beitragsordnung zu entnehmen. Ohne Entrichtung des Jahresbeitrags ist eine Nutzung der Tennisplätze nicht zulässig.

 

§ 6 Arbeitsstunden

 

Die Mitglieder der Tennisabteilung sind verpflichtet, jährlich Arbeitsstunden zur Erhaltung der Tennisplätze und der umliegenden Anlage zu verrichten. Alle Mitglieder leisten z.Z. pro Jahr 4 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden sind nur auf Familienmitglieder bzw. Lebensgefährten übertragbar. Jugendliche unter 18 Jahren und Senioren über 70 Jahren sind von den Arbeitsstunden befreit. Ersatzweise sind für jede Stunde € 15,30 zu zahlen. Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe der Ersatzzahlungen kann auf der Jahreshauptversammlung neu fest gelegt werden.

 

 

 

 

Diese Ordnung wurde gemäß WSV-Satzung auf der Vorstandssitzung der Tennisabteilung am 18.03.2009 verabschiedet und durch den WSV-Vorstand genehmigt. Bisherige Regelungen werden damit ungültig !