Spielordnung

der Tennisabteilung des Witzhaver Sportvereins von 1977 e.V.

 

§ 1 Die Reservierungszeit pro Platz beträgt 60 Minuten. Die Platzanlage ist nur mit Tennisschuhen zu betreten.

Mitglieder, die nicht spielen, halten sich außerhalb der Tennisplatzumzäunung auf. Die einzutragende Spielzeit für Mitglieder bis 16 Jahre endet um 18.00 Uhr. Haben sich nach dieser Zeit keine erwachsenen Mitglieder eingetragen, so dürfen die Plätze auch von jugendlichen Mitgliedern benutzt werden. Außerdem dürfen sie außerhalb der ihnen zugewiesenen Zeit zusammen mit erwachsenen Mitgliedern einen Platz belegen. Für Meden-, Freundschafts- und Ranglistenspiele, Training mit einem Tennislehrer sowie Vereinsmeisterschaften und Turniere können die Plätze von der Spartenleitung reserviert werden. Die Reservierung wird entsprechend gekennzeichnet.

§ 2 Jedes erwachsene Mitglied hat ein blaues Namensschild, Jugendliche unter 16 Jahren ein grünes Namensschild. Diese Namensschilder werden für den Spielbetrieb verwendet. Zusätzlich gibt es gelbe Schilder für die Reservierung der Gaststunden und rote Schilder, die nur von der Abteilungsleitung zur Platzsperre oder Reservierung eingehängt werden dürfen. Jedes Mitglied muss die erwünschte Spielzeit durch Einhängen seines Schildes an der Belegungstafel reservieren und zwar maximal fünf Tage im Voraus.

Ein Platz gilt nur mit zwei eingehängten Namensschildern als belegt. Jedes aktive Mitglied darf 5 Tage im Voraus eine Platzbelegung durch sein Namensschild und das Schild „Spielpartner gesucht“ vornehmen. Hat sich ein Spielpartner gefunden, tauscht dieser das Schild „Spielpartner gesucht“ gegen sein eigenes Namensschild aus. Sollte sich jedoch bis 12 Stunden vor Spielbeginn kein 2. Spieler gefunden haben, muss der Platz wieder freigegeben werden. Eine Doppelpaarung darf zwei Stunden dauern, dazu müssen alle Namensschilder der vier beteiligten Spieler eingehängt werden. Erst nach Beendigung der Spielzeit darf eine neue Spielzeit belegt werden. Ist der Platz nicht belegt, darf bis zur nächsten vollen Stunde weitergespielt werden. Nach Beendigung der Spielzeit sind die Namensschilder sofort an den dafür vorgesehenen Platz unter der Belegungstafel zurückzuhängen. Die Abteilungsleitung vermerkt an der Platzbelegungstafel durch Aushang, zu welchen Zeiten Trainerstunden angesetzt sind. Die reservierten Zeiten für das Training der Medenmannschaften müssen auf dem gekennzeichneten Platz wahrgenommen werden. Einzelne Spieler dürfen sich nicht parallel auf anderen Plätzen einhängen.

§ 3 Jedes Mitglied verliert das Recht der Platzbenutzung, wenn es nicht 10 Minuten nach eingetragener Spielzeit den Platz betritt. Nur der Abteilungsleiter, sein Stellvertreter oder der Sportwart sind berechtigt, nicht ordnungsgemäß eingehängte Namensschilder zu entfernen.

§ 4 Vor dem Spiel ist zu kontrollieren, ob der gesamte Platz ausreichend gewässert ist. Ist das nicht der Fall, muß gewässert werden, auch der Bereich neben den Seiten- und hinter den Grundlinien. Ist die automatische Bewässerungsanlage nicht in Betrieb, muß mit dem Schlauch gewässert werden. Nach beendetem Spiel ist der Platz rechtzeitig abzuziehen und die Linien sind zu säubern. Dies ist so zu verstehen, daß die nachfolgenden Mitglieder zur vollen Stunde mit dem Wässern oder dem Spiel beginnen können. Sämtliche Geräte sind nach Benutzung in die dafür vorgesehenen Halterungen einzuhängen. Die Abziehmatten sind aufzuhängen, damit sie abtrocknen können.

§ 5 Mitglieder dürfen mit Gästen einen Platz belegen, die dafür anfallenden Platzbelegungskosten betragen pro Gast/Stunde 10,00 €. Für Jugendliche unter 16 Jahren entfällt ein Kostenbeitrag. Das Alter des Gastes ist maßgebend für die Kosten. Ein Gast darf je Saison maximal 10 Gaststunden belegen. Das Namensschild des Mitglieds muß zusammen mit dem gelben Gastschild in die Platzbelegungstafel eingehängt werden. Mit Gästen darf zu jeder Zeit gespielt werden.

§ 6 Die Abteilungsleitung ist berechtigt, die Plätze zu sperren, wenn Witterungs- und Platzverhältnisse dies erfordern. Die Abteilungsleitung hat das Recht, Mitglieder anzuweisen, wie bei der Platzpflege zu verfahren ist.

§ 7 Die Mitglieder haben eigenverantwort-lich für die Sauberkeit der Tennis-anlage zu sorgen.Dies gilt auch für die Grillanlage, das Vereinshaus, den Unterstand (mit Abstellraum, Gartenmöbeln und Geschirr) sowie die Grünanlage (incl. Sitzbänke), insbesondere nach Veranstaltungen, Feiern und Spielen der Medenmannschaften.

Jugendliche unter 14 Jahren haben nur unter Aufsicht eines Erziehungberechtigten, eines erwachsenen Tennisspartenmitglieds oder eines Tennistrainers des WSV Zugang zum Vereinshaus und dem Abstellraum des Unterstandes.

§ 8 Das Rauchen und der Genuß alkoholischer Getränke auf dem Tennisplatz ist aus sportlichen Gründen nicht gestattet.

§ 9 Die Benutzung der Flutlichtanlage ist z.Zt. kostenlos. Die Spielzeit bei Flutlicht darf 23.00 Uhr nicht überschreiten.

§ 10 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, daß Kinder diese Spielordnung beachten. Bei wiederholt festgestellten Verstößen gegen die Tennis- und/oder Spielordnung kann durch die Abteilungsleitung - nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes - eine zeitliche Sperre verhängt werden.

Diese Ordnung gilt ab der Mitgliederversammlung der Tennissparte am 06.03.2014, alle bisherigen Regelungen werden damit ungültig.